Allgemeine Nutzungsbedingungen
Stand: 6. August 2007
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
§ 2 Definitionen
§ 3 Registrierung/Nutzerkonto/Nutzerprofil/Vertragsschluss
§ 4 Das Einstellen von Inhalten
§ 5Nutzungsrechte für die Einstellung von Inhalten
§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten vom Nutzer an Dritte
§ 7 Werbung durch get2sport und Nutzer
§ 8 Unzulässige Inhalte
§ 9 Besondere Verhaltenspflichten (Umgang mit Daten anderer Nutzer, Vertraulichkeit, Belästigung, Datamining, Viren etc.)
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Haftung des Nutzers
§ 12 Haftung von get2sport
§ 13 E-Mail-Benachrichtigungen, Messaging-System
§ 14 Verstöße gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen
§ 15 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
§ 16 Datenschutz
§ 17 Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
§ 18 Schlussbestimmungen
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Vertragspartner der Nutzer der Online-Plattform „get2sport“ ist die get2sport Ltd. (im Folgenden als „get2sport“ bezeichnet). Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Plattform und für alle diesbezüglichen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer des Portals und get2sport.
(2) Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende oder diesen entgegenstehende Regelungen enthalten.
§ 2 Definitionen
(1) „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, die sich zur Teilnahme auf der Plattform registriert hat.
(2) „Inhalte“ im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind sämtliche Inhalte, die der Nutzer auf der Plattform einstellt und abrufbar macht. Darunter fallen insbesondere Fotografien, Videos, Texte (einschließlich Weblogs und Kommentare), Musikstücke, Grafiken, Skizzen und andere Bilder, Termine (einschließlich Veranstaltungshinweise) und persönliche Daten.
§ 3 Registrierung/Nutzerkonto/Nutzerprofil/Vertragsschluss
(1) Die Nutzung der Plattform ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen über die passive Nutzung („Surfen“) hinaus nicht gestattet, soweit nicht der/die Vertretungsberechtigten in die aktive Nutzung einwilligen.
(2) Die aktive Nutzung aller Möglichkeiten der Plattform setzt eine Registrierung des Nutzers auf der Plattform und die Einrichtung eines Nutzeraccounts voraus. Hierzu gibt der Nutzer zunächst seine E-Mail-Adresse, Geschlecht, Vorname, Nachname sowie Bundesland und ein individuell gewähltes Passwort an. In der Folge erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail an die von ihm genannte E-Mail-Adresse mit einem Aktivierungslink.
(3) Verwendet der Nutzer den Aktivierungslink, gibt er dadurch ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit get2sport ab. Mit der Weiterleitung auf die Webseite, die die erfolgreiche Aktivierung des Nutzeraccounts bestätigt, kommt die Nutzungsvereinbarung mit get2sport zustande.
(4) get2sport behält sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(5) In jedem Fall ist der User, zur wahrheitsgemäßen und, soweit die entsprechenden Daten angegeben werden müssen, vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen oder freiwillig angegebenen Daten verpflichtet. Dem Nutzer ist es dabei insbesondere nicht gestattet, Daten von dritten Personen einzutragen.
Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer diese in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Eine Mehrfachregistrierung unter verschiedenen Nutzernamen ist nicht zulässig.
(6) Der Nutzer hat das bei der Registrierung selbst festgelegte Passwort und die angegebene E-Mail-Adresse (im Folgenden "Zugangsdaten" genannt) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem unbefugten Dritten genutzt werden, hat er dies get2sport umgehend mitzuteilen.
§ 4 Das Einstellen von Inhalten
(1) Nutzer können auf ihren Seiten Inhalte verschiedenster Art einstellen. Soweit es sich bei den einzustellenden Inhalten um bereits existierende elektronische Dateien handelt, müssen diese in gängigen Formaten hochgeladen werden. Get2sport behält es sich vor, für den Upload von Videos auf einen externen Hosting-Provider zurückzugreifen. Get2sport behält sich zudem vor, Inhalte, die in einem nicht gängigen Format geliefert werden oder bei denen es aus sonstigen Gründen zu technischen Schwierigkeiten kommt, abzulehnen oder zu löschen.
(2) Ein besonderes Feature ist die Möglichkeit für Nutzer, User, sofern diese auf einem Foto zu sehen sind, innerhalb des Fotos besonders zu kennzeichnen, so dass beim Überfahren ihres Bildnisses ein Feld erscheint, in dem betreffende User identifiziert wird. Diese Angabe ist mit einem Link zu dem Nutzerprofil des identifizierten Users unterlegt. Sobald der betreffende User von einer entsprechenden Nutzung des Features in Bezug auf ihn Kenntnis erlangt, kann er Feld und Link jedoch unmittelbar löschen.
(3) Inhalte, die der Rechteverwertung durch die GEMA unterfallen, dürfen bei get2sport nicht eingestellt werden.
(4) get2sport behält sich vor, Inhalte des Nutzers abzulehnen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Einstellung von Inhalten oder deren Verbleib auf der Plattform.
§ 5 Nutzungsrechte für die Einstellung von Inhalten
(1) Der Nutzer, der Inhalte auf der Plattform einstellt, räumt get2sport übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt der Nutzer get2sport das Recht ein, die betreffenden Inhalte in die Plattform einzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Nutzer get2sport das Recht ein, die Inhalte zum Zwecke der Präsentation zu bearbeiten, insbesondere Kurzversionen oder Einzelbilder von Videos und Texten, kleinere Versionen von Fotografien („Thumbnails“) oder Ausschnitte von Musikstücken zu erstellen und zu präsentieren („Teaser“) und Inhalte in die von get2sport erstellten redaktionellen, auf der Plattform oder in Newsletter veröffentlichten redaktionellen Berichte und/oder „Best Of“-. „Most Viewed“- und „Best Rated“-Listen einzubinden, sowie die Inhalte, auch in bearbeiteter Form, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben.
(2) Unter dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verstehen get2sport und der Nutzer insbesondere auch das Recht, anderen Nutzern auf deren Computer oder andere – auch mobile – Endgeräte Inhalte des Nutzers, insbesondere durch Newsletter und/oder im Rahmen des Podcastings per RSS-Feed und/oder per XML-Schnittstelle, zu übertragen.
(3) Unter dem Recht der öffentlichen Wiedergabe verstehen get2sport und der Nutzer insbesondere auch das Recht, Inahlte per Livestream zum Abruf bereit zu halten.
(4) Der Nutzer entscheidet, ob er die von ihm eingestellten Inhalte über das Streaming hinaus auch zum Download durch andere Nutzer und ggf. einfache Besucher der Website bereithalten will. In diesem Fall werden dem Besucher die Nutzungsrechte direkt und in dem dort bezeichneten Umfang eingeräumt.
(5) Für die Einräumung der vorbenannten Nutzungsrechte erhält der Nutzer keine Vergütung in Geld. Als Gegenleistung für die Rechteeinräumung präsentiert get2sport die Inhalte auf seiner Internetplattform. Die Parteien sehen diese Gegenleistung als angemessene Vergütung an.
§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten vom Nutzer an Dritte
(1) Sofern der Nutzer daneben auch den Download der von ihm eingestellten Inhalte ermöglicht, bietet er jedem Nutzer und Besucher an, den betreffenden Inhalt herunterzuladen und auf seinem Endgerät dauerhaft zu speichern. Eine weitergehende Vervielfältigung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie die Weitergabe an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung. Möchte der Nutzer oder Besucher vom Nutzer weitergehende Nutzungsrechte erwerben, muss er sich direkt an den Nutzer wenden. Get2sport nimmt bezüglich der Nutzungsrechteeinräumung lediglich die Position eines Vermittlers ein, indem die technische Plattform für die Rechteeinräumung zur Verfügung gestellt wird.
(2) Der Besucher ist in keinem Fall berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten. Sofern die Inhalte in einen anderen Kontext gestellt werden, darf diese Verwendung nicht die geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers gefährden. Im Zweifel hat der Besucher diesbezüglich mit dem Nutzer vorab in Kontakt zu treten. Solche Zweifel sind insbesondere im Zusammenhang mit beleidigenden, diffamierenden um pornografischen Inhalten angebracht.
§ 7 Werbung durch get2sport und Nutzer
(1) Die Nutzer sind damit einverstanden, dass get2sport im Rahmen ihrer Nutzprofile und im Zusammenhang mit eingestellten Inhalten den Betrachtern der entsprechenden Seiten Werbebotschaften zur Anschauung bringt.
(2) Werbung für eigene Angebote darf der Nutzer auf seinen Seiten grundsätzlich machen. Nicht zulässig ist jedoch, Werbung für kommerzielle oder auch politische Angebote Dritter zu machen, es sei denn, get2sport hat der Präsentation von Werbebotschaften zuvor nach einer entsprechenden Anfrage des Nutzers in Textform zugestimmt.
§ 8 Unzulässige Inhalte
(1) Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber get2sport, keine rechtswidrigen Inhalte in die Plattform einzustellen.
(2) Der Nutzer wird insbesondere keine Inhalte in die Plattform einstellen, liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen und/oder die
1. Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist,
2. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 a des Strafgesetzbuches verwenden,
3. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
4. eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnen oder verharmlosen,
5. grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
6. als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtswidrigen Tat dienen,
7. den Krieg verherrlichen,
8. gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,
9. Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,
10. pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen, oder
11. in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind
(absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV).
(3) Der Nutzer wird außerdem Inhalte, die
1. sonstiger Weise pornografisch sind,
2. in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, oder
3. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden,
(relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV) weder in die Plattform einstellen, liefern noch anbieten.
(4) Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), müssen vom Nutzer gesondert gegenüber get2sport zur Anzeige gebracht werden.
(5) Rechtswidrig sind ferner insbesondere Inhalte, die
- verleumderischer oder ehrverletzender Natur sind;
- das Recht anderer auf Schutz der Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte verletzen;
- Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte anderer verletzen;
- ansonsten zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden können.
(6) Nutzern ist ebenfalls nicht gestattet, Kettenbriefaktionen, Pyramideschemata, Wettbewerben (außer Sportwettbewerben), Lotterien, Wettspielen oder anderweitige unzulässigen Glücksspielen in Sinne der §§ 284, 287 StGB einzustellen, anzubieten, zu bewerben und/oder zu organisieren.
(7) Dem Nutzer ist es weiterhin nicht gestattet, in seinem Nutzerprofil Hyperlinks zu setzen, die auf Angebote Dritter verweisen, wenn auf den entsprechenden Internetseiten Inhalte vorgehalten werden, die unter die vorgenannten Kategorien fallen.
(8) Inhalte, die gegen die vorgenannten Vorschriften verstoßen, oder sonstige anstößige Inhalte können von den Nutzern über ein speziell dafür vorgesehenes Verfahren direkt an get2sport gemeldet werden.
§ 9 Besondere Verhaltenspflichten (Umgang mit Daten anderer Nutzer, Vertraulichkeit, Belästigung, Datamining, Viren etc.)
(1) Nutzer dürfen personenbezogene Daten anderer Nutzer nicht der Öffentlichkeit oder dem Nutzerkreis der Plattform zugänglich machen, hinsichtlich derer der betroffene Nutzer durch seine Privacy Settings (Privatsphäre) bestimmt hat, dass diese für niemanden oder nur für bestimmte Nutzer sichtbar sind.
(2) Einzelne Nutzer dürfen von anderen Nutzern nicht zum zentralen Gegenstand von Gruppen/Foren gemacht werden.
(3) Nachrichten, die ein Nutzer an einen anderen Nutzer über die Plattform sendet, dürfen vom Empfänger Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn der Sendende dem zustimmt. Passwörter, Codes, Seriennummern und ähnliche Daten dürfen auf der Plattform nicht bekannt gegeben oder ausgetauscht werden.
(4) Erhält ein Nutzer eine Nachricht von einem anderen Nutzer und äußert er gegenüber dem Sendenden, dass er keine weiteren Kontaktaufnahmeversuche wünscht, ist ein erneutes Kontaktieren nicht zulässig. Eine massenhafte Kontaktaufnahme mit einem Nutzer ist von vorneherein nur dann zulässig, wenn der betroffene Nutzer dies gestattet.
(5) get2sport erkennt die Rivalitäten, die mit dem Sport einhergehen, an und unterstützt diese. Jedoch ist get2sport nicht die Plattform, Sportvereine, einzelne Sportler usw. zu beleidigen, über Gebühr lächerlich zu machen etc. Jeder Nutzer soll sich daher mit einem Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit äußern. Wie im richtigen Leben gilt auch auf der Plattform der Grundsatz des Fair Play.
(6) Nutzer dürfen keine Verfahren anwenden, die Daten aus der Plattform manuell oder automatisiert zum Zwecke der Datengewinnung auslesen, speichern, bearbeiten, verändern, weiterleiten oder auf sonstige Weise missbrauchen.
(7) Das Einführen von Viren, Trojanern und entsprechenden Skripten und Programmen und ähnlichem Schadcode in die Plattform ist untersagt. Dasselbe gilt für Denial of Service-Attacken oder ähnliche Angriffe (z.B. Hacking) auf die Plattform und/oder einzelne Nutzerprofile.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Nutzer gewährleistet gegenüber get2sport, dass er zur Übertragung der Rechte berechtigt und in der Lage ist.
(2) Der Nutzer gewährleistet weiterhin, keine Inhalte einzustellen, die in Rechte Dritter eingreifen oder deren Inhalt gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten hat der Nutzer zu prüfen, ob die Inhalte in Rechte Dritter eingreifen. Anhaltspunkte bestehen insbesondere dann, wenn
- urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht vom Nutzer selbst hergestellt wurde, wie z. B., Fotografien, Grafiken oder Texte, verwendet (auch verfremdet) werden. Auch Anfahrtsskizzen, Stadtplanausschnitte und ähnliches Kartenmaterial fällt in der Regel unter der Schutz des Urheberrechts;
- Dritte derart an der Produktion der Inhalte mitgewirkt haben, dass sie Leistungsschutzrechte erworben haben können, zum Beispiel für Aufnahme, Regie, Schnitt, Ton, Kamera etc.
- die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Nutzer vor;
- dritte Personen in Fotografien dergestalt abgebildet sind, dass sie für den Betrachter in ihrer Bedeutung für das Bild nicht in den Hintergrund treten, es sei denn dem Nutzer liegt eine ausdrückliche Einwilligung in den Vorgang vor.
§ 11 Haftung des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für sämtliche Nutzungsrechtseinräumungen, Beiträge und von ihm eingestellte Inhalte allein verantwortlich.
(2) Für den Fall, dass get2sport durch Dritte in Anspruch genommen wird, weil der Nutzer seine Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzungsrechtseinräumungen schuldhaft verletzt hat, hält der Nutzer get2sport von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei. get2sport wird den Nutzer unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.
(3) Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme durch Dritte, wenn der Dritte mit dem Gegenstand der Inhalte unabhängig von der Urheberschaft an ihnen Rechtspositionen Dritter, insbesondere urheberrechtliche Verwertungsrechte oder Persönlichkeitsrechte, schuldhaft verletzt oder gegen andere gesetzliche Vorschriften (wie z.B. die Verbotsnormen des UWG) schuldhaft verstößt.
§ 12 Haftung von get2sport
(1) get2sport haftet mit folgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen: Sofern Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet get2sport hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären. Die Haftung von get2sport für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betrifft.
§ 13 E-Mail-Benachrichtigungen, Messaging-System
(1)Die Plattform ist eine Online-Community. get2sport benachrichtigt den Nutzer daher per E-Mail, wenn andere Nutzer ihn der Liste seiner Freunde hinzufügen wollen, er neue Nachrichten von Freunden erhalten hat und neue Gruppeneinladungen für ihn vorliegen. Der Nutzer kann get2sport jedoch jederzeit mitteilen, dass er solche Benachrichtigungen nicht erhalten will.
(2) Erhält ein Nutzer eine Nachricht von einem anderen Nutzer und äußert er gegenüber dem Sendenden, dass er keine weiteren Kontaktaufnahmeversuche wünscht, ist ein erneutes Kontaktieren nicht zulässig. Eine massenhafte Kontaktaufnahme mit einem Nutzer ist von vorneherein nur dann zulässig, wenn der betroffene Nutzer dies gestattet.
§ 14 Verstöße gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Verstößt ein Nutzer gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen, ist get2sport berechtigt, den Nutzer zu verwarnen und/oder sein Nutzerkonto zeitweilig oder permanent zu sperren, um ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Verwarnungen und Sperrungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Zudem kann eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses ausgesprochen werden.
§ 15 Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
(1) Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann sowohl von Nutzer als auch von get2sport jederzeit ordentlich gekündigt werden. Eine sofortige außerordentliche Kündigung ist get2sport und dem Nutzer vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung durch get2sport ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der erforderlichen Daten (insbesondere Identitätstäuschung), sowie sonst aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten, möglich. Kündigungen von beiden Seiten erfolgen durch die Löschung des betreffenden Nutzerzprofils.
(2) Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos oder einer Kündigung durch get2sport aus wichtigem Grund ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von get2sport untersagt, sich erneut auf der Plattform zu registrieren und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.
(3) get2sport wird das Nutzerkonto des registrierten Nutzers einschließlich sämtlicher in die Plattform eingestellter Inhalte nach Wirksamwerden der Kündigung löschen. Für die Speicherung von personenbezogenen Daten ist die Datenschutzerklärung maßgeblich.
§ 16 Datenschutz
(1) Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit findet der Nutzer in der Datenschutzerklärung von get2sport.
§ 17 Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
(1) get2sport behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und für neue Features zu erweitern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer per Email mitgeteilt. Der Nutzer erhält 14 Tage Bedenkzeit, ob er der Geltung der Änderungen oder der neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustimmt. Während dieser Zeit kann er get2sport unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unverändert nutzen. Für den Fall, dass sich der Nutzer gegen die Geltung der Änderungen oder neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen entscheidet, behält sich get2sport vor, von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. get2sport wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf die Bedenkzeit, die Frist und den Vorbehalt der ordentlichen Kündigung hinweisen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtstand für alle Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen get2sport und dem Nutzer ergeben, Karlsruhe.
(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen get2sport und dem Nutzer sowie auf diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
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